Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hotel Gasthof Weisel, Pinzberg

Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Zimmer

Mit guten Gründen dürfen Sie im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwarten. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder trüben Rechtsstreitigkeiten dieses Verhältnis.

In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Zimmers sei eine Art “unverbindliche Voranfrage”, die zwar den Anbieter verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden könne.

Um den in dieser Frage bestehendem Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Gästezimmer gegeben.

Der Beherbergungsvertrag

Beim Beherbergungsvertrag handelt es sich um einen gemischttypischen Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Anbieter zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald der Beherbergungsbetrieb die Zimmerreservierung annimmt, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen.

Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat der Anbieter das vereinbarte Zimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen, während der Gast hingegen zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet ist.

Auch im übrigen ist der Beherbergungsvertrag nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann keine Partei den Beherbergungsvertrag einseitig lösen. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf “Stornierung” einer Buchung. Das bestellte und vom Anbieter bereitgehaltene Zimmer ist entsprechend § 535 Satz 2 BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Zimmer immer aus der Sicht des Gastes liegenden Gründen (wie z.B. vorzeitige Abreise, Termin entfällt, Reise Unterbrechung, Todesfälle und sonstige unvorhersehbare Dinge) nicht in Anspruch genommen wird.

Stornogebühren

Oftmals wird die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung unter der Bezeichnung “Stornogebühr” geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der “Stornogebühr” aber nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers.

Die “Stornogebühr” beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten eigenen Aufwendungen. Nicht angefallene Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – hat sich der Hotelier gemäß § 552 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Bei kurzfristigeren Absagen behalten wir uns vor, Stornokosten nach den allgemeinen DEHOGA-Bestimmungen zu berechnen:

4 Wochen vor der Anreise:
10%
2 Wochen vor der Anreise:
50%
8 Tage vor der Anreise:
80%